ABRECHNUNG
Ich bin als WAHLTHERAPEUTIN tätig und als solche bei allen Kassen eingetragen.
Nach jeder Behandlung bitte ich um Bezahlung meiner Leistung. Nach der Behandlung bzw. nach der Behandlungsserie, erhalten Sie von mir eine Honoraraufstellung , die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu eine ärztliche Verordnung benötigen, die kurz vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein muss.
Je nach Krankenkasse und durchgeführter Behandlung, erhalten Sie dann einen gewissen Prozentsatz rückerstattet.
Bei privater Zusatzversicherung in der Regel 100%.
ÄRZTLICHE VERORDNUNG:
Für Patienten, mit einer ärztlichen Verordnung, wird am Ende aller vorgeschriebenen Behandlungen eine Rechnung zur Überweisung erstellt.
Je nach Kasse gelten die aktuellen Rückvergütungstarife.
ZUSATZVERSICHERUNG:
Selbstbehalt kann rückerstattet werden.
MEDICAL WELLNESS:
Kunden bezahlen bitte nach jeder Behandlung vor Ort.
SVA GESUNDHEITSHUNDERTER:
Sie können Ihre Rechnung ab einem Wert von
150€ einreichen und erhalten 100€ retour.
Mehr Infos hier.
Hinweis:
Krankenversichert bei der SVA
Vorsorgeuntersuchung im selben Jahr oder
Teilnahme am Programm "Selbstständig Gesund"
